| Parlamentarische Arbeit – Anträge und Anfragen |
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Wir Bundesabgeordnete können auf die Gesetzgebung und die Politik des Bundes vor allem durch Anträge einwirken. Mit einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können ohne Aussprache einem Ausschuss überwiesen werden. Darüber hinaus haben die Fraktionen das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage oder Große Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten. In der Regel umfaßt eine Kleine Anfrage ca. 15 Fragen an die Bundesregierung. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung 14 Tage Zeit. Mit einer Großen Anfrage können Abgeordnete Auskunft und Rechenschaft von der Bundesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Die Große Anfrage ist eines der stärksten parlamentarischen Instrumente der Regierungskontrolle, da die Antwort der Regierung im Plenum diskutiert werden kann. Nach der schriftlichen Antwort der Bundesregierung wird diese s im Plenum debattiert. Eine Große Anfrage umfasst zwischen 30 und 100 Fragen an die Bundesregierung. Die Beantwortung kann bis zu einem halben Jahr dauern.
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Sieling im Bundestag
Termine
- Regionalkonferenz Bremer Arbeitszeitinitiative (23.02.2012)
- Jahreshauptversammlung des SPD-Ortsvereins Peterswerder-Steintor (23.02.2012)
- Eröffnung der Messe "Boatfit" (24.02.2012)
- Sitzung des SPD-Landesvorstandes Bremen (24.02.2012)
- Veranstaltung zur Wahlkampfunterstützung der schleswig-holsteinischen SPD (27.02.2012)
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